Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW; Genehmigung einer Dienstreise Gespräch im Bundesverkehrsministerium zum Ausbau der A 52
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0080 des Bürgermeisterbüros dient der Genehmigung einer bereits am 10. Februar 2015 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Genehmigung einer Dienstreise nach Berlin, die für den 6. März 2015 geplant ist.
Ziel der Reise ist ein Gespräch im Bundesverkehrsministerium bezüglich des Ausbaus der Autobahn A 52. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung wurde vorgeschlagen, dass neben dem Bürgermeister auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion sowie der Vorsitzende der CDU-Fraktion an dem Termin im Bundesverkehrsministerium teilnehmen. Da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 23. März 2015 angesetzt war, wurde die Entscheidung vorab im Wege der Dringlichkeit getroffen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung dieser Reise für die beiden genannten Ratsmitglieder vor. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Durchführung der Dienstreise Reisekosten anfallen, die im Rahmen der Ergebnisrechnung als Aufwand zu berücksichtigen sind. Es sind hierfür entsprechende Haushaltsmittel vorhanden. Eine weitere finanzielle Auswirkung über die Reisekosten hinaus wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 151802100080
Verwandte Vorlagen