Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise zur Besichtigung der Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW (ZUE) in Dorsten und Marl
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss prüft die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Vorlage ist die nachträgliche Bestätigung einer Dienstreise, die am 11. September 2023 durchgeführt wurde. Ziel der Besichtigung waren die Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen in den Städten Dorsten und Marl.
Die Entscheidung über diese Reise wurde bereits im September durch die Bürgermeisterin und einen Ratsherrn getroffen. An der Besichtigung nahm eine Delegation teil, die Vertreter der Stadtverwaltung Gladbeck sowie Mitglieder des Rates umfasste. Die personelle Zusammensetzung der Delegation folgte einem festgelegten Verhältnis der Fraktionen. Die Liste der Teilnehmenden umfasst verschiedene Ratsmitglieder sowie eine weitere Person.
Finanzielle Auswirkungen werden für diese Vorlage nicht ausgewiesen. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine negative Auswirkung festgestellt, weshalb eine entsprechende Alternativenprüfung durchgeführt wurde.
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