Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2015/16
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0222 des Amts für Jugend und Familie regelt die Sonderfinanzierung für freie Träger von Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2015/16. Grundlage ist die bereits im März 2015 beschlossene Kindergartenbedarfsplanung. Um die Sicherstellung der Platzangebote zu gewährleisten, sieht die Vorlage die Bereitstellung von Sonderfördermitteln vor, sofern Träger die gesetzlichen Eigenanteile nicht selbst tragen können.
Für das kommende Kindergartenjahr wird ein Gesamtbetrag an Sonderfördermitteln in Höhe von 841.725 Euro beantragt. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf verschiedene Träger: Die Arbeiterwohlfahrt erhält 154.487 Euro, um den gesetzlichen Eigenanteil von 9 Prozent zu decken. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde wird mit 333.797 Euro gefördert, wobei die Übernahme des Eigenanteils auf 7,9 Prozent des Gesamtkostensatzes für nicht-evangelische Kinder abzielt. Der Sozialdienst katholischer Frauen erhält 81.331 Euro zur vollständigen Übernahme des 9-prozentigen Eigenanteils.
Für den Kita-Zweckverband sind Mittel in Höhe von 183.147 Euro vorgesehen, ergänzt um eine einmalige Sonderförderung von 7.486 Euro für eine neue Gruppe sowie einen Zuschuss von 81.477 Euro zur Kompensation von Mehrkosten beim Ausbau der U3-Betreuung. Die finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Auszahlung der Mittel für das Jahr 2016 unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung steht.
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