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Beschlussvorlage

Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2018/2019

18/0160 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0160 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Sonderfinanzierung für freie Kindertageseinrichtungsträger im Kindergartenjahr 2018/2019. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Kindergartenbedarfsplanung bereits einstimmtig beschlossen hat, steht nun die Finanzierung der Angebote im Fokus. Die Verwaltung führt aus, dass die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz aufgrund steigender Personal- und Sachkosten für viele Träger nicht ausreicht. Um die Trägerschaft freier Einrichtungen zu erhalten, werden Sonderfördermittel vorgesehen, da die gesetzlichen Eigenanteile der Träger nicht vollständig erbracht werden können.

Der beantragte Gesamtbetrag für die Sonderförderung beläuft sich auf 1.048.442 Euro. Davon entfallen 171.799 Euro auf die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, da dieser den gesetzlichen Eigenanteil von 9 Prozent nicht leisten kann. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde beantragt eine Förderung in Höhe von 487.948 Euro. Für den Kita-Zweckverband im Bistum Essen sind 254.206 Euro vorgesehen, was die Übernahme der 34 Zusatzplätze sowie die Finanzierung der 5. Gruppe St. Michael einschließt. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. erhält 126.968 Euro, um den Eigenanteil von 9 Prozent abzudecken. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Auszahlungen für die Jahre 2018 und 2019 im investiven Finanzplan auf 436.851 Euro beziehungsweise 611.591 Euro beziffert werden.

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