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Beschlussvorlage

Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2019/20

19/0181 16.04.2019 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0181 des Amts für Jugend und Familie sieht die Gewährung von Sonderfördermitteln für freie Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2019/20 vor. Hintergrund ist die Sicherstellung des Platzangebots in Gladbeck, da die Finanzierung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für mehrere Träger nicht ausreicht. Die Verwaltung führt an, dass die gesetzliche Finanzierungssystematik nach Kindpauschalen die gestiegenen Personal- und Sachkosten nicht vollständig abdeckt.

Der Entwurf sieht eine Gesamtsumme von 1.059.986 Euro an Fördermitteln vor. Diese teilen sich auf die Träger der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen mit 169.784 Euro, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Gladbeck mit 488.995 Euro, den Sozialdienst katholischer Frauen e. V. mit 130.632 Euro sowie den Kita-Zweckverband im Bistum Essen mit 270.575 Euro auf.

Die Vorlage erläutert die spezifische Situation der Träger: Während die AWO und der Sozialdienst katholischer Frauen die Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils beantragen, sieht die Planung für die evangelische Kirchengemeinde eine Sonderförderung von 10 Prozent vor. Beim Kita-Zweckverband umfasst die Summe die Übernahme der Trägeranteile für 34 Zusatzplätze sowie eine Gruppe in der Einrichtung St. Michael. Die Sonderförderung dient laut Verwaltung dazu, das Aufgeben von Trägerschaften zu verhindern. Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als nicht vorhanden angegeben, wobei die Auszahlungen auf die Jahre 2019 und 2020 entfallen.

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