Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2014 / 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung für das Kindergartenjahr 2014/2015. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Kindergartenbedarfsplanung bereits einstimmig beschlossen hat, steht nun die Bereitstellung der notwendigen Sonderfördermittel im Fokus. Diese Mittel sind erforderlich, um Träger zu unterstützen, die die regulären gesetzlichen Eigenanteile nicht selbst tragen können.
Für das kommende Kindergartenjahr wird ein Gesamtaufwand an Sonderfördermitteln in Höhe von 717.423 Euro veranschlagt. Die Verteilung der Mittel auf die beteiligten Träger sieht wie folgt aus: Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen soll 148.308 Euro erhalten, um den gesetzlichen Eigenanteil von 9 Prozent zu decken. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck erhält 333.676 Euro, wobei die Förderung die Übernahme des Eigenanteils für Kinder abdeckt, die nicht der Konfession angehören. Der Kita-Zweverband im Bistum Essen wird mit 157.227 Euro unterstützt, um die Versorgung einzelner Gruppen sicherzustellen. Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. erhält 78.212 Euro, um den vollständigen Eigenanteil von 9 Prozent abzudecken.
Die Vorlage sieht vor, dass die Finanzierung durch die entsprechenden Haushaltsmittel gewährleistet ist. Die Kosten für die Sonderförderung basieren auf den Betriebskosten der jeweiligen Einrichtungen und der Differenz zwischen den gesetzlichen Finanzierungsanteilen des Landes und den kommunalen Zuschüssen.
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