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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen hier: Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2011/12

11/0111 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 11/0111 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung für Kindertageseinrichtungen in Gladbeck im Kindergartenjahr 2011/12. Grundlage ist die bereits im Januar 2011 vom Jugendhilfeausschuss verabschiedete Kindergartenbedarfsplanung. Um das bestehende Platzangebot aufrechtzuerhalten, sieht die Vorlage die Gewährung von Sonderfördermitteln für freie Träger vor, die die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile nicht selbst tragen können.

Insgesamt werden Sonderfördermittel in Höhe von 498.251 Euro beantragt. Die finanzielle Unterstützung verteilt sich auf verschiedene Träger: Für die Arbeiterwohlfahrt Münsterland-Recklinghausen ist die Übernahme des Eigenanteils von 9 Prozent vorgesehen. Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde beantragt eine Förderung in Höhe von 8 Prozent des Betriebskostenanteils. Für den Sozialdienst Katholischer Frauen ist die Übernahme des Eigenanteils für die Einrichtungen „Oase“ und „Terebinthe“ sowie ein Teilanteil für die „Arche“ vorgesehen. Bei der katholischen Kirche wird eine Förderung von 8 Prozent für den Kindergarten Christus-König in Schultendorf beantragt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Die Vorlage sieht vor, den genannten Trägern die Sonderfördermittel wie dargestellt zu gewähren. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung.

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