Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 20. März 2013 Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0100 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vor. Die Änderung der Satzung soll zum 1. August 2015 wirksam werden.
Grund für den Vorschlag ist die Deckung eines steigenden Zuschussbedarfs sowie die Umsetzung von Konsolidierungsvorschlägen des Amtes für Bildung und Erziehung im Rahmen des Stärkepakts II bzw. des Haushaltssanierungsplans. Durch die vorgeschlagene Tarifanpassung wird eine jährliche Erhöhung der Einnahmen um circa 32.500 Euro angestrebt.
Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder bleiben von der Änderung unberührt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Struktur der Entgelttatbestände die Nutzung des Ganztagsangebots durch einkommensschwache Personengruppen weiterhin ermöglicht. Die neuen Entgelte werden im Vergleich zu anderen Kommunen als moderat eingeordnet.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Schulausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Der Beschlussentwurf umfasst die Verabschiedung der als Anlage beigefügten Ordnung zur Änderung der Satzung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 152702100100
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150302115810
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150302115824
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20150302115833
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