Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 18. Mai 2012 Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0127 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Anpassung der Elternbeiträge für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vor. Die Änderung der Satzung soll zum 1. August 2013 wirksam werden.
Grund für den Vorschlag ist die Deckung eines steigenden Zuschussbedarfs sowie die Umsetzung von Konsolidierungsvorschlägen des Amtes für Bildung und Erziehung im Rahmen des Stärkepakts II bzw. des Haushaltssanierungsplans. Durch die vorgeschlagene Tarifanpassung wird eine jährliche Erhöhung der Einnahmen um circa 16.000 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Entgelte im Vergleich zu anderen Kommunen weiterhin niedrig angesetzt sind.
Die Einkommensstufen sowie die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder bleiben von der Anpassung unberührt. Die Struktur der Entgelttatbestände soll weiterhin gewährleisten, dass die Nutzung der offenen Ganztagsschule für einkommensschwache Personengruppen möglich bleibt. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vor, um die entsprechende Ordnung zur Änderung der Satzung zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132102100128
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130221120947
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130221120956
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20130221121016
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