Planfeststellung für den Bau der A 52 AK Essen-Nord (B 224) - AD Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 02: südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) - AD Essen/Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0 + 000,000 bis Bau-km 1 + 405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0062 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn A 52 am Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) im Bereich der Anschlussstelle Essen/Gladbeck. Das Vorhaben betrifft den Abschnitt Teil 02, der sich südlich der Stadtgrenze zwischen Bottrop und Gladbeck bis zur Anschlussstelle Essen/Gladbeck erstreckt und den Bereich von Bau-km 0 + 000,000 bis Bau-km 1 + 405,547 umfasst. Das betroffene Gebiet erstreckt sich über die Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten.
Die Bezirksregierung Münster hat die Stadt Gladbeck darüber informiert, dass die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Stadt aufgefordert, bis zum 20. Februar 2015 eine Stellungnahme zu den Aspekten abzugeben, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Die Bezirksregierung wies dabei auf die Einhaltung der Frist für Einwendungen hin, um die Erlangung einer klagefähigen Rechtsposition zu gewährleisten.
Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Stellungnahme der Stadt Gladbeck zu diesem Planfeststellungsverfahren im Rat zu beschließen. Für die Stadt entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150203131020
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