Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) - südlich AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen und Bottrop sowie in den Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0156 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Gegenstand des Verfahrens ist der Bau der Autobahn A 52 im Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck. Dieser Teilabschnitt umfasst die Kilometerbereiche 0+000 bis 3+625,072 und erstreckt sich über die Städte Essen und Bottrop sowie die Gemeinden Hünxe und Schermbeck.
Die Bezirksregierung Münster hatte den Bürgermeister der Stadt Gladbeck am 13. Januar 2009 darüber informiert, dass die Planfeststellung für dieses Bauvorhaben nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt wird. Die Stadt wurde aufgefordert, bis zum 25. März 2009 eine Stellungnahme zu den Aspekten abzugeben, die in ihren Aufgabenbereich fallen. In diesem Zusammenhang wurde die Stadt darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Frist für die Erhebung von Einwendungen, die zur Erlangung einer klagefähigen Rechtsposition erforderlich sind, maßgeblich ist.
Der Entwurf sieht vor, die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Gladbeck zum genannten Planfeststellungsverfahren förmlich zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90903100158
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090317082843
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20090317083217
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20090402083239
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Anliegeranteils für den Ausbau der Straßenentwässerung in der Mathiasstraße von Heringstraße bis Roßheidestraße 05.03.2009
- Beratung der Haushaltssatzung 2009 einschließlich Anlagen/Haushaltssicherungskonzept 2009-2014 04.03.2009
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2009 04.03.2009
- Stellenplan 2009 02.03.2009
- Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren 23.03.2009
- Dringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Strukturelle Neuaufstellung der GWG - 23.02.2009