Einwendung zur Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AD Essen/Gladbeck (m), im Abschnitt Teil 02: südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) – AD Essen/Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 1+405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger befasst sich mit der Einwendung der Stadt Gladbeck im Planfeststellungsverfahren für den Bau der A 52 im Abschnitt zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte im Juni 2020 die Verwaltung beauftragt, gegenüber der Bezirksregierung Münster eine kritische Stellungnahme abzugeben. Die Position der Stadt sieht den Ausbau der B 224 zur A 52 als nur tragbar an, wenn die drei Gladbecker Abschnitte als Gesamtprojekt realisiert werden und ein 1,49 Kilometer langer Tunnel zwischen der Bohmert-/Phönixstraße und der Land-/Grabenstraße errichtet wird.
Die Verwaltung hat die im Juni beschlossene Stellungnahme, welche wesentliche Aspekte der Planung kritisiert und sich weitgehend an den Hinweisen einer Ratsfraktion orientiert, bereits als offizielle Einwendung an die Bezirksregierung Münster übermittelt. In Bezug auf die schalltechnischen Berechnungen teilt die Verwaltung die Zweifel einer Ratsfraktion an der Korrektheit der Fachgutachten nicht. Da eine Fristverlängerung für die städtischen Einwendungen aufgrund gesetzlicher Ausschlussfristen nicht möglich war, wurde mit der Bezirksregierung ein Verfahren vereinbart, bei dem die Einwendung unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Zustimmung durch den Rat gilt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Verwaltung beauftragt, die Einwendung der Ratsfraktion zurückzuziehen, sollte der entsprechende Beschlussvorschlag keine Mehrheit finden.
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