Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AD Essen/Gladbeck (m), im Abschnitt Teil 02: südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) – AD Essen/Gladbeck (inklusiv) von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 1+405,547 auf dem Gebiet der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0200 befasst sich mit dem Planfeststellungsverfahren für den Bau der A 52 im Abschnitt 02, der das Autobahnkreuz Essen/Gladbeck umfasst. Die Planung erstreckt sich von der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck und betrifft die Gebiete der Städte Gladbeck, Bottrop und Dorsten. Die Bezirksregierung Münster führt dieses Verfahren auf Antrag des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen durch.
Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Änderung der Planunterlagen (Deckblatt I) vorgenommen. Diese umfasst unter anderem die Fortschreibung von Verkehrsgutachten, lärmtechnischen Untersuchungen, Schadstoffuntersuchungen sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Zudem liegen Änderungen aufgrund wassertechnischer Untersuchungen vor, die eine Verlegung des Wittringer Mühlenbachs und des entsprechenden Unterhaltungsweges beinhalten. Auch die Aktualisierung der Umweltverträglichkeitsstudie sowie die Verlängerung eines Ausfahrtsstreifens an der A 2 sind Bestandteil der neuen Unterlagen.
Die Verwaltung hat eine neue Stellungnahme erstellt, da die ursprüngliche Stellungnahme aus dem Jahr 2015 aufgrund der Planänderungen und bestehender Vereinbarungen, wie dem Eckpunktepapier zum Neubau der A 52, in ihrer Form nicht mehr aktuell ist. Die neue Stellungnahme gliedert sich in fachliche Bereiche wie Landschaftspflege, Umweltverträglichkeit, Verkehrsplanung und Bautechnik. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung beauftragt, die Stellungnahme zum Deckblatt I fristgerecht bei der Bezirksregierung einzureichen.
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