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Beschlussvorlage

Änderung einer Ausschussbesetzung - SBiG-Ratsfraktion -

15/0059 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die SBiG-Fraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 15/0059 eine Änderung der Besetzung im Kulturausschuss beantragt. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.

Gemäß der Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW) ist vorgesehen, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird. Der Vorschlag der Fraktion sieht vor, einen neuen sachkundigen Bürger zum stellvertretenden Mitglied im Kulturausschuss zu wählen. Die Verwaltung stellt fest, dass die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Durch die Neubesetzung ändert sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses nicht. Mit dem Antrag sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des vorgeschlagenen Nachfolgers vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

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