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Beschlussvorlage

Kommunales Wahlrecht für alle in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der ABI vom 05.06.2015 gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat

15/0257 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Integrationsrates am 24. Juni 2015 wird über einen Antrag der ABI beraten, der die Erweiterung des kommunalen Wahlrechts für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit zum Ziel hat. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Verfassungskommission des Landtages auffordert, das Thema des kommunalen Wahlrechts für alle dauerhaft in Nordrhein-Westfalen lebenden Migrantinnen und Migranten in ihre Beratungen einzubeziehen. Konkret wird ein Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung angestrebt, der es ermöglichen soll, allen seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Personen das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene bis zur Kommunalwahl 2020 einzuräumen.

Zudem wird der Ratsmitglieder sowie dem Bürgermeister nahegelegt, sich in relevanten landesweiten Gremien, wie etwa den kommunalen Spitzenverbänden, für die Einführung dieses Wahlrechts einzusetzen. Die Verwaltung verweist in ihrem Bericht auf die Vorgeschichte dieser Forderung, die bereits im Jahr 2007 durch den Ausländerbeirat und den Rat der Stadt Gladbeck unterstützt wurde. Ein entsprechender Appell an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen wurde in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.

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