Änderung des Schulrechts hier: Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters nach § 61 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 15/0429 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über die Änderungen durch das 12. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Neuregelungen betreffen insbesondere das Verfahren zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern gemäß § 61 des Schulgesetzes NRW und sind auf alle Stellenbesetzungsverfahren anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2016 eingeleitet werden.
Nach der Neuregelung nennt die obere Schulaufsichtsbehörde der Schulkonferenz sowie dem Schulträger jene Bewerberinnen und Bewerber, welche das Anforderungsprofil der Ausschreibung erfüllen. Die Schulkonferenz und der Schulträger sind berechtigt, diese Personen zu Vorstellungsgesprächen einzuladen und innerhalb einer Frist von acht Wochen einen begründeten Vorschlag an die obere Schulaufsichtsbehörde zu übermitteln. Die bisherige Wahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers in der erweiterten Schulkonferenz entfällt für alle ab dem 1. Januar 2016 eingeleiteten Verfahren. Zudem ist eine Mitwirkung in der Schulkonferenz für Personen ausgeschlossen, die sich selbst um die zu besetzende Stelle bewerben.
Die endgültige Auswahlentscheidung trifft die obere Schulaufsichtsbehörde nach Würdigung der Vorschläge von Schulkonferenz und Schulträger, wobei die Entscheidung unter Angabe der Gründe mitgeteilt wird. In dringenden dienstlichen Gründen kann die Schulaufsichtsbehörde Stellen direkt besetzen, wobei dem Schulträger eine Stellungnahmefrist von vier Wochen eingeräumt wird. Die Verwaltung stellt fest, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Schulausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150411100429
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151105152306
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Schulausschuss
- Anregung der Schulkonferenz der Lambertischule gemäß § 65 Schulgesetz 'Einrichtung von Frühstunden' 04.11.2015
- Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/ Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17 05.11.2015
- Anstoß - Jugendberufshilfe der Stadt Gladbeck a) Statistische Auswertung des Fragebogens 'Schule aus und jetzt?' (Auswertung der Verbleiberfassung der Gladbecker Schüler/-innen des Entlassjahrganges 2015 nach der Schulpflichterfüllung) b) Sommercamp 2015 c) Berufsinformationsbörse 2015 02.11.2015
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 23.04.2015 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2016 02.11.2015
- Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997 02.11.2015
- Jugendrat der Stadt Gladbeck hier: Jugendratswahlen 2015 und Jahresplanung 02.11.2015