Jugendrat der Stadt Gladbeck hier: Jugendratswahlen 2015 und Jahresplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 15/0423 des Amtes für Bildung und Erziehung informiert den Schulausschuss über die Ergebnisse der Jugendratswahlen 2015 sowie die anstehende Jahresplanung. Im Zeitraum vom 17. August bis zum 18. September 2015 fanden an weiterführenden Schulen, in Jugendeinrichtungen und Jugendverbänden die jährlichen Wahlen zum Jugendrat der Stadt Gladbeck statt. Wahlberechtigt waren dabei alle Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 21 Jahren. Die Organisation und Durchführung der Wahlen erfolgte durch die Institutsleitungen oder die Schülervertretungen, wobei die Kinder- und Jugendbeauftragten der Stadt Gladbeck bei Bedarf unterstützend tätig wurden.
Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist der Jugendrat berechtigt, Mitglieder in die Sitzungen der Fachausschüsse des Rates zu entsenden, um bei Angelegenheiten, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, mit beratender Stimme mitzuwirken. Für den Schulausschuss wurden zwei Vertreter des Jugendrates gewählt.
In der Sitzung am 16. November 2015 sollen die gewählten Jugendratsvertreter gemeinsam mit einer Vertretung der hauptamtlichen Geschäftsführung den Jugendrat, dessen Aktivitäten, die durchgeführten Wahlen sowie die Arbeitsplanung für das erste Halbjahr 2016 vorstellen. Eine Vertretung der Geschäftsführung wird sich im Rahmen der Sitzung ebenfalls vorstellen. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht des Jugendrates zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Schulausschuss
- Anstoß - Jugendberufshilfe der Stadt Gladbeck a) Statistische Auswertung des Fragebogens 'Schule aus und jetzt?' (Auswertung der Verbleiberfassung der Gladbecker Schüler/-innen des Entlassjahrganges 2015 nach der Schulpflichterfüllung) b) Sommercamp 2015 c) Berufsinformationsbörse 2015 02.11.2015
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19. Mai 2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 23.04.2015 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2016 02.11.2015
- Änderung der Ordnung der Musikschule über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997 02.11.2015
- Änderung des Schulrechts hier: Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters nach § 61 Schulgesetz NRW 04.11.2015
- Anregung der Schulkonferenz der Lambertischule gemäß § 65 Schulgesetz 'Einrichtung von Frühstunden' 04.11.2015
- Festlegung der Aufnahmekapazität an Grundschulen/ Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17 05.11.2015