Anregung der Schulkonferenz der Lambertischule gemäß § 65 Schulgesetz 'Einrichtung von Frühstunden'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Schulkonferenz der Lambertischule hat gemäß § 65 Schulgesetz die Einrichtung von sogenannten „Frühstunden“ angeregt. Dabei handelt es sich um ein Förderangebot für Kinder der Schule, bei denen eine Rechenschwäche diagnostiziert wurde. Das Angebot soll vor dem regulären Unterrichtsbeginn stattfinden. Die Teilnahme der Kinder ist an die Zustimmung der Erziehungsberechtigten gebunden.
Die Maßnahme ist als Schulveranstaltung im Sinne des Schulrechts konzipiert, wodurch die teilnehmenden Kinder unfallversichert sind. Laut der Mitteilungsvorlage entstehen dem Schulträger durch die Umsetzung keine zusätzlichen Kosten. Der Start des Förderangebots ist für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2015/16 vorgesehen.
Die Schulleitung wird die geplante Fördermaßnahme im Schulausschuss vorstellen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Schulausschuss das zusätzliche Angebot der Lambertischule begrüßt und der geplanten Umsetzung zum genannten Zeitpunkt zustimmt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151105152323
Ort
📍 Lambertischule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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