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Beschlussvorlage

Kindertageseinrichtungen hier: Sonderfinanzierung freier Träger für das Kindergartenjahr 2012/2013

12/0102 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0102 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung für die Kindertageseinrichtungen in Gladbeck im Kindergartenjahr 2012/2013. Nachdem der Jugendhilfeausschuss die Kindergartenbedarfsplanung bereits einstimmig beschlossen hat, steht nun die Bereitstellung von Sonderfördermitteln im Fokus. Diese Mittel sind notwendig, um Träger zu unterstützen, die die gesetzlichen Eigenanteile nicht aus eigenen Mitteln tragen können.

Für das kommende Kindergartenjahr wird ein Gesamtaufwand in Höhe von 530.655 Euro veranschlagt. Die Verteilung der Mittel auf die beteiligten Träger sieht wie folgt aus: Die Arbeiterwohlfahrt Münsterland-Recklinghausen soll 125.862 Euro erhalten, da der Träger die gesetzlichen Eigenanteile von 9 Prozent der Betriebskosten nicht erbringen kann. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck beantragt eine Förderung in Höhe von 300.983 Euro, um den Eigenanteil für Kinder außerhalb des diakonischen Auftrags zu decken. Für den Sozialdienst katholischer Frauen sind 65.077 Euro vorgesehen, um die gesetzlichen Eigenanteile für die Einrichtungen Oase und Terebinthe sowie Teile der Arche zu finanzieren. Der Kita-Zweckverband im Bistum Essen erhält 38.733 Euro.

Die Vorlage sieht vor, dass die Sonderförderungen die Finanzierungslücke schließen, wobei die Gesamtförderhöhe bei den genannten Trägern bis zu 96 Prozent der Kosten erreichen kann. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck zur Verfügung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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