Bestellung der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0358 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck wird die Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Betriebsausschusses beantragt. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW ist die Erstellung von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorgeschrieben. Die Unterzeichnung dieser Niederschriften erfolgt durch den Ausschussvorsitzenden sowie eine vom Ausschuss zu bestellende Person in der Funktion des Schriftführers.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Person zur Schriftführerin und eine weitere Person zum stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Protokolle des Betriebsausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind laut den Angaben in der Vorlage keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt oder den Vermögensplan der Stadt Gladbeck verbunden. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Personen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 1. September 2014 behandelt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 125 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142108100360
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss/ZBG
- Pilotprojekt Pfandring 21.08.2014
- Abfallbeseitigung ab 2015 21.08.2014
- Auswirkungen des Sturms Ela 21.08.2014
- Beschlusscontrolling - 1. Halbjahr 2014 21.08.2014
- Planung des Neubaus einer Trauer- und Leichenhalle auf dem Friedhof Mitte 30.10.2014
- Verwertung und Entsorgung Karnap-Städte Holding GmbH (VEKS) hier: Liquidation der Gesellschaft 30.10.2014