Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0167 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Diese Aufstellung, bezeichnet als Liste 3, erfolgt gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Vorlage ist als Information zur Kenntnisnahme konzipiert. Gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage sind der Rat und die entsprechenden Gremien über solche geringfügigen Abweichungen vom Haushaltsplan in Kenntnis zu setzen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der finanziellen Bewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt.
Die zuständige Verwaltung hat die entsprechenden Unterlagen zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch die vorliegende Information selbst werden nicht ausgewiesen, da es sich um die Dokumentation bereits erfolgter Ausgaben und Auszahlungen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr handelt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Rat.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141203100167
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140320090856
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