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Beschlussvorlage

Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung hier: Ausschreibung der Stelle einer/eines technischen Beigeordneten

14/0394 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0394 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist die Ausschreibung der Stelle eines technischen Beigeordneten der Stadt Gladbeck.

Hintergrund der Vorlage ist das bevorstehende Ausscheiden des bisherigen Stadtbaurats aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit, da eine Wahl zum technischen Beigeordneten der Stadt Gelsenkirchen ansteht. Da zudem der Leiter des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht in Kürze aus dem Dienst ausscheiden wird, ist eine zeitnahe Wiederbesetzung der Stelle vorgesehen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Wiederbesetzung von Beigeordneten ist eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Die Verwaltung plant die Veröffentlichung in verschiedenen Fachzeitschriften für Kommunalpolitik und Architektur sowie in überregionalen Zeitungen und dem Online-Stellenportal Interamt.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied getroffen, um den Prozess vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Rates am 18. September 2014 abzuschließen. Für die Durchführung der Ausschreibung werden einmalige Aufwendungen in Höhe von etwa 10.000 Euro für Personalaufwand sowie Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung zur Ausschreibung der Stelle vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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