13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Konrad-Adenauer-Allee / Krusenkamp“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich „Konrad-Adenauer-Allee / Krusenkamp“ beraten. Die Vorlage sieht einen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vor. Das betroffene Plangebiet umfasst Flächen östlich der Wagenfeldstraße, südlich der Konrad-Adenauer-Allee, das Sportplatzgelände an der Straße Krusenkamp sowie Teile des Geländes der Elsa-Brandström-Schule.
Hintergrund der Änderung ist die geplante städtebauliche Entwicklung auf städtischen Grundstücken. Durch eine Umstrukturierung im Bereich der Elsa-Brandström-Schule werden bestimmte Gebäude und Flächen nicht mehr benötigt, zudem soll der heutige Sportplatz aufgegeben werden. Die STEWES Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt, das Sportplatzgelände sowie Teile des Schulgeländes von der Stadt zu erwerben, um dort einen Baumarkt mit Gartencenter mit einer Verkaufsfläche von etwa 15.000 m² zu errichten.
Der aktuelle Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Fläche für den Gemeinbedarf, als Grünfläche sowie als Wald aus. Für die Umsetzung des Vorhabens ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 164. Der Beschlussentwurf sieht die Durchführung der Änderung innerhalb der festgelegten Grenzen sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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