Genehmigung der Wiederbestellung des Vorsitzenden des Vorstandes und eines weiteren Vorstandsmitgliedes der Sparkasse Gladbeck durch den Verwaltungsrat gem. § 8 Absatz 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck liegt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung der Wiederbestellung von zwei Vorstandsmitgliedern der Sparkasse Gladbeck vor. Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 beschlossen, Sparkassendirektor Marcus Steiner zum Vorsitzenden des Vorstandes wiederzubestellen und anzustellen. Diese Entscheidung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen.
Gleichzeitig wurde die Wiederbestellung von Sparkassendirektor Jan Büser als Mitglied des Vorstandes für denselben Zeitraum beschlossen. Da die Wiederbestellung als Vorstandsmitglied gemäß § 8 Absatz 2 Buchstabe e des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen der Genehmigung durch die Vertretung des Trägers bedarf, wird die Bestätigung der Verwaltungsratsbeschlüsse beantragt. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dieser Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder wesentlichen klimarelevanten Folgen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250502100071