Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers / einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0286 des Kulturamtes befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung in den Sitzungen des Kulturausschusses. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften müssen von der Ausschussvorsitz oder dem Ausschussvorsitz und einer vom Ausschuss zu benennenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, einen Stadtamtsrat als Schriftführer und eine Stadtamtsfrau als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Kulturausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 25. August 2014 zur Beschlussfassung vorgelegt.
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