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Beschlussvorlage

Betrifft: Bebauungsplan Nr. 149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

13/0249 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 13/0249 befasst sich mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 149 für das Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße in Gladbeck. Ziel der Neuregelung ist die ausschließliche Ausweisung des Bereichs für gewerbliche Nutzungen sowie die Unterbindung weiterer Einzelhandelsansiedlungen. Damit wird auf eine vorangegangene Bauvoranfrage für ein Fachmarktzentrum mit einer Verkaufsfläche von etwa 7.600 m² reagiert. Der Plan hebt zudem den bestehenden Bebauungsplan Nr. 22 auf.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen verschiedener Institutionen eingerebracht. Die Verwaltung berücksichtigt die Hinweise des Landesbetriebs Straßenbau NRW bezüglich der Verkehrsknoten, der Zufahrten, der Entwässerung sowie der Werbeanlagen. Der Anregung der Bezirksregierung Münster wird gefolgt, indem im Plan ein Hinweis auf den Ausschluss der Grundwassernutzung für Trink- und Brauchwasser aufgenommen wird, da eine Sanierungsdauer von mindestens zehn Jahren zu erwarten ist.

Die Forderungen der E.ON Kraftwerke GmbH hinsichtlich Korrekturen der Trassenverläufe von Fernwärmeleitungen und Schutzstreifen werden nicht berücksichtigt, da die bestehenden Leitungsrechte bereits durch Dienstbarkeiten gesichert sind. Ebenso wird die Anregung der Ruhr Oel GmbH zur Übernahme der Fernleitung FL 106 abgelehnt, da sich die betreffende Fläche außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet. Mit dem vorliegenden Beschluss wird die Umsetzung der Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Bezirksregierung Münster sowie die Ablehnung der Anregungen der E.ON Kraftwerke GmbH und der Ruhr Oel GmbH festgelegt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

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