Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0300 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Grundlage der Vorlage ist die Regelung gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Antrag sieht die Zustimmung zu Auszahlungen im Finanzplan in einer Gesamthöhe von 421.000 Euro vor. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Mittelauszahlungen sind in einer der Vorlage beigefügten Zusammenstellung aufgeführt.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen zur Behandlung des Antrags waren für den 1. Juli und den 4. Juli 2013 angesetzt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Zustimmung zu den aufgeführten außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131306100305
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130621080718
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130621084643
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012 10.06.2013
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013 hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.03 (Realschulen) und 03.01.05 (Gesamtschule) Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 10.06.2013