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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2013

13/0227 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0227 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den Angaben in der Zusammenstellung beläuft sich die Summe der im Finanzplan vorgesehenen über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen auf insgesamt 79.400 Euro. Diese Beträge sind im investiven Finanzplan als einmalige Auszahlungen aufgeführt. Die Vorlage führt dazu keine weiteren finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung aus, da keine Veränderungen bei den jährlichen oder einmaligen Erträgen oder Aufwendungen, wie etwa Personal- oder Sachaufwand, ausgewiesen werden.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der genannten Mittel in Höhe von 79.400 Euro gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 83 GO NRW genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.

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