Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung) vom 19.12.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.06.2001
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/0293 sieht eine Änderung der Parkgebührenverordnung für das Stadtgebiet von Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Einführung einer Befreiung von der Parkgebührenpflicht für klimafreundliche Fahrzeuge, definiert als Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von unter 100g/km. Diese Regelung soll nach Einschätzung der Verwaltung bis Ende 2014 befristet sein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Befreiung unabhängig vom Wohnsitz der Fahrzeughalter zu gestalten, sodass auch auswärtige Besucher die Vergünstigung in Anspruch nehmen können. Zur Umsetzung ist die Ausstellung eines kostenfreien Parkausweises gegen Vorlage des Kraftfahrzeugscheins vorgesehen. Auf eine zeitliche Befristung der Parkdauer pro Einzelfall, etwa durch die Nutzung einer Parkscheibe, wird verzichtet, da eine Überwachung von Verstößen in diesem Rahmen als nicht umsetzbar bewertet wird.
Die Initiative geht auf einen Beschluss des Umweltausschusses aus dem April 2013 zurück, der auf einen gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen basiert. Die Verwaltung verweist auf ein ähnliches Modell in der Stadt Arnsberg. Über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen oder die Anzahl der betroffenen Fahrzeughalter liegen keine konkreten Daten vor. Die Vorlage empfiehlt die Annahme der beigefügten Änderungsverordnung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131106100298
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130620085403
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130620085437
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20130620085533
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013 13.06.2013
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