Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2012
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 13/0286 ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Aufwendungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Liste, bezeichnet als Liste 3, enthält die detaillierte Aufstellung der betreffenden Posten.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss behandelt und stand zur Entscheidung im Rat. Finanzielle Auswirkungen im Sinne einer zusätzlichen Belastung oder eines Ertrags werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130621083712
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