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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

05/0025 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0025 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Anpassung ist die Neuregelung von drei Tarifstellen innerhalb der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung.

Im Bereich der Tarifstelle 19.1, welche die Bearbeitung von Verträgen zur Herstellung von Erschließungsanlagen gemäß Baugesetzbuch betrifft, soll die bisherige Mindestgebühr in Höhe von 2.550 Euro entfallen. Die Gebührenberechnung soll künftig ausschließlich auf Basis von 5 Prozent des geschätzten und vertraglich geregelten Erschließungsaufwands erfolgen. Um ein angemessenes Verhältnis zum Verwaltungsaufwand zu wahren, wird zudem eine Deckelung der Gebühr auf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro vorgeschlagen.

Zudem ist eine Preisanpassung für die Ausgabe von Stadtplänen im Maßstab 1:15.000 mit Straßenverzeichnis vorgesehen. Aufgrund gestiegener Kosten soll der Preis pro Plan von bisher 3,00 Euro auf 4,00 Euro angehoben werden. Für Großabnehmer, wie beispielsweise Buchhändler, soll der Preis bei einer Abnahme von mindestens 10 Stück von bisher 2,00 Euro auf 2,80 Euro pro Plan steigen. Die Verwaltung beantragt die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung.

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