Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Aus- zahlungen - Liste 1 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 11/0296 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Haushaltsführung im laufenden Haushaltsjahr 2011. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen sowie Auszahlungen, die in der Anlage zur Vorlage als Liste 1 aufgeführt sind.
Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW. Diese Regelung verpflichtet dazu, dem Rat die Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis zu bringen, die außerhalb des ursprünglichen Haushaltsplans liegen, jedoch als unerheblich eingestuft werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Stadtkämmerer erstellt und zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Dokumente
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