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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 82 i.V.m. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011

12/0066 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0066 legt das Amt für kommunale Finanzen eine Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2011 vor. Diese Aufstellung, die als Liste 3 bezeichnet wird, dient der Information des Rats.

Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret auf den Paragrafen 82 in Verbindung mit Paragraf 83 GO NRW. Gemäß dieser Regelung sind Ausgaben, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat die entsprechende Zusammenstellung der finanziellen Vorgänge offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Dokumentation der entsprechenden Auszahlungen und Aufwendungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

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