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Beschlussvorlage

Zuschüsse 2012

12/0303

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0303 des Amts für Soziales und Wohnen regelt die Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2012. Im Rahmen des Haushaltsplans der Stadt Gladbeck ist im Produkt 05.02.01 ein Betrag von insgesamt 43.685 Euro für Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche vorgesehen. Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit.

Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach festgelegten Kriterien. Für die Förderung von Begegnungsstätten für Senioren und Seniorinnen berechnet sich die Höhe des Zuschusses anhand der Art und Anzahl der von verschiedenen Trägern unterhaltenen Einrichtungen. Bei der Bezuschussung von Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren und Seniorinnen sind die Anzahl der Erholungstage sowie die Anzahl der Teilnehmenden maßgeblich. Derzeit werden diese Maßnahmen durch die Arbeiterwohlfahrt durchgeführt.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht eine Aufteilung der Mittel in zwei Bereiche vor. Ein Betrag von 41.369 Euro ist für die Begegnungsstätten für Senioren und Seniorinnen vorgesehen. Weitere 2.316 Euro sollen für die Stadtranderholung für Senioren und Seniorinnen verwendet werden. Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Ergebnisrechnung sowie den investiven Finanzplan, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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