Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Durchführung von Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Organisations- und Personalamtes sieht eine Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Durchführung von Bürgerentscheiden vor. Grundlage für die Anpassung ist die Novellierung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde das Instrument des Ratsbürgerentscheids eingeführt, wodurch sich der Kreis der Initiativberechtigten über die Bürgerschaft hinaus erweitert hat. Zudem wurde die Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom Dezember 2011 dahingehend geändert, dass das Quorum zur Ergebnisfeststellung nach Einwohnerklassen gestaffelt wird. Für die Stadt Gladbeck bedeutet dies eine Absenkung der erforderlichen Mehrheit von bisher 20 Prozent auf 15 Prozent der gültigen Stimmen.
Neben der Anpassung an die neue Rechtslage sieht die Änderungssatzung vor, die Gestaltung der Stimmzettel zu modifizieren. Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Fragestellungen durch erläuternde Hinweise zu ergänzen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Änderung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Der Entwurf sieht den Beschluss der als Anlage beigefügten Änderungssatzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122012100024
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120105144323
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120105144420
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Terminierung des Ratsbürgerentscheids 04.01.2012
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- Beschlusscontrolling/Beschlussliste für das 2. Halbjahr 2011 16.01.2012