Realsteuerhebesätze ab 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem Haushaltsjahr 2013 vor. Hintergrund der Neugestaltung ist die Erwartung zusätzlicher Landesmittel im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen für den Konsolidierungszeitraum bis 2018.
Aufgrund dieser neuen Informationen wird eine Änderung der zuvor vorgeschlagenen satzungsrechtlichen Festlegungen beabsichtigt. Für die Grundsteuer sieht die Vorlage eine Erhöhung des Hebesatzes B zum 1. Januar 2013 vor. Dieser soll von bisher 530 % auf 690 % angehoben werden, wobei die ursprünglich vorgesehene Erhöhung auf 750 % nicht umgesetzt werden soll.
Hinsichtlich der Gewerbesteuer wird ein unveränderter Hebesatz von 480 % für die Jahre 2013 bis 2015 vorgeschlagen. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung des Hebesatzes von 480 % auf 495 % vorgesehen, statt der ursprünglich geplanten 500 %. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die korrigierte Steuerhebesatzsatzung in dieser Form zu beschließen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 120512100541
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121205133452
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Beratung der Haushaltssatzung 2013 einschließlich Anlagen 06.12.2012
- Beratung der Haushaltssatzung 2013 einschließlich Anlagen 03.12.2012
- Bebauungsplan Nr. 102, 2.Änderung Gebiet: Wielandstraße hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 10.12.2012
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 150 Gebiet: Roßheidestraße hier: 1. Beschlussfassung über Anregungen 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 11.12.2012
- Bebauungsplan Nr. 29a², - 1. Änderung - Gebiet: Bloomshof-West hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 11.12.2012
- Änderung von Ausschussbesetzungen - BIG-Ratsfraktion - 21.11.2012