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Beschlussvorlage

Weihnachtsbeihilfe 2012

12/0315 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0315 des Amtes für Jugend und Familie sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2012 vor. Die Leistung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie befinden und Hilfe zur Erziehung in Form von Familienpflege, Heimpflege oder in sonstigen betreuten Wohnformen erhalten.

Der vorgeschlagene Betrag für die Weihnachtsbeihilfe beläuft sich auf 65 Euro. Die Vorlage stellt klar, dass gemäß den geltenden Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen keine Beihilfe für Kinder in Tagespflege oder in Tagesgruppen erfolgt, da diese Kinder weiterhin im elterlichen Haushalt leben. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Amtes für Jugend und Familie untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den Sätzen der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden im Rahmen der Ergebnisrechnung mit einem jährlichen Transferaufwand von 15.000 Euro angegeben, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Beschlussentwurf sieht die Auszahlung der Beihilfe für Dezember 2012 vor.

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