Weihnachtsbeihilfe 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0289 des Amts für Jugend und Familie sieht die Gewährung einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2019 vor. Gemäß dem Entwurf sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes Gladbeck in Familienpflege, Heimpflege oder in einer sonstigen betreuten Wohnform befinden, einen Betrag von 70 Euro erhalten.
Die Beihilfe umfasst auch junge Menschen, die Hilfe zur Erziehung in alternativen Formen der betreuten Wohnform erhalten, welche als Alternative zur Heim- und Vollzeitpflege fungieren. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder und Kinder in Tagesgruppen, da diese weiterhin im elterlichen Haushalt leben und dort überwiegend unterhalten werden. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Jugendamtes Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort der Einrichtung geltenden Sätzen erfolgen.
Die Verwaltung begründet die Leistung damit, dass die Weihnachtsbeihilfe als pflichtige Leistung anzusehen ist, da die Kosten nicht durch pauschalierte Leistungen vollständig abgedeckt sind. Der Betrag von 70 Euro wird als angemessen und vertretbar eingestuft. Für die Umsetzung der Maßnahme ist ein einmaliger Transferaufwand in Höhe von 20.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet über die Höhe der Beihilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
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Dokumente
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