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Beschlussvorlage

Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014

12/0034 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0034 des Amts für Jugend und Familie dient der Zustimmung zum Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2014. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetzes in Nordrhein-Westfalen sowie des Sozialgesetzbuches VIII. Diese Regelungen verpflichten die Kommune, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für eine gesamte Wahlperiode des Rates zu erstellen.

Der Plan legt den Rahmen fest, um die gesetzlichen Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte sowie die erforderlichen Haushaltsmittel zu gewährleisten.

Die finanziellen Auswirkungen des Plans belaufen sich auf einen jährlichen Aufwand sowie jährliche Auszahlungen in Höhe von 1.884.721 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014 zustimmt. Die Grundzüge des Plans wurden dem Ausschuss bereits in den Sitzungen im September und November 2011 mündlich vorgestellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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