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Mitteilungsvorlage

Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2025

20/0420 16.11.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss den Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2021 bis 2025 vorgelegt. Die Erstellung des Plans erfolgt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Jugend“ in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendförderung. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Verpflichtungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe gemäß dem Kinder- und Jugendfördergesetz in Nordrhein-Westfalen sowie dem Sozialgesetzbuch VIII. Diese Regelungen verpflichten die Kommune, für die Dauer der Ratswahlperiode einen Förderplan zu entwickeln, der die Förderung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz sicherstellt.

Der vorliegende Plan legt den Rahmen fest, um die Bereitstellung erforderlicher Einrichtungen, Dienste und Fachkräfte im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten. Für die jährliche Ergebnisrechnung sind Aufwendungen in Höhe von 1.480.000 Euro vorgesehen. Darin enthalten sind ein Personalaufwand von 700.000 Euro, Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 150.000 Euro sowie ein Transferaufwand von 630.000 Euro. Demgegenüber stehen jährliche Erträge von 300.000 Euro.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Entwurf des Förderplans zur Kenntnis nimmt und diesen in der darauffolgenden Sitzung zur Annahme vorlegt. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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