Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0431 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit dem Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2014. Grundlage für die Erstellung dieses Plans ist das Kinder- und Jugendfördergesetz in Nordrhein-Westfalen, welches die Kommune dazu verpflichtet, auf Basis der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für eine Ratswahlperiode festzuschreiben.
Der Plan dient dazu, die gesetzlichen Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte sicherzustellen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014 zustimmt. Für die Umsetzung des Plans sind im Rahmen der jährlichen Ergebnisrechnung und der jährlichen Auszahlungen Mittel in Höhe von 1.884.721 Euro vorgesehen. Die Verwaltung ist im Rahmen der Ausschusssitzung dazu angehalten, mündlich zu dem Förderplan Bericht zu erstatten. Es sind keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen über die bereits veranschlagten Haushaltsmittel hinaus zu erwarten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 110711100434
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20111107142203
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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- Neufassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen a) in Kindertageseinrichtungen b) in der Kindertagespflege 08.11.2011
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- Modellvorhaben 'Kommunale Präventionsketten' 16.12.2011
- Sommerspielaktion 2011 19.12.2011
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