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Beschlussvorlage

Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014 der Stadt Gladbeck

10/0029 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Jugendhilfeausschuss liegt eine Beschlussvorlage zur Erstellung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2010 bis 2014 vor. Die Vorlage basiert auf dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz, welches die Landesregierung zur Erstellung eines Förderplans für jede Legislaturperiode verpflichtet. Ziel des Plans ist es, Planungssicherheit in der Kinder- und Jugendförderung zu schaffen, personelle Ressourcen zu sichern und ein Steuerungsinstrument für die finanzielle Ausgestaltung der Jugendhilfe bereitzustellen.

Der neue Förderplan umfasst die Handlungsfelder der offenen Mädchen- und Jungenarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Innerhalb dieser Bereiche sollen die Schwerpunkte Bildung und Erziehung, Partizipation, Gesundheit, die Kooperation mit Schulen sowie Integration eine besondere Beachtung finden. Als inhaltliche Grundlage dient das Rahmenkonzept „Stadtteilorientierte Arbeit mit Mädchen und Jungen in Gladbeck“ nebst den entsprechenden Förderrichtlinien.

Der Plan beinhaltet zugleich eine Finanzierungs- und Budgetplanung, deren Umsetzung von der Verfügbarkeit der Landes- und städtischen Haushaltsmittel abhängt. Die Erstellung des Plans erfolgt durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe in Abstimmung mit den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe über die Arbeitsgemeinschaft „Jugend“. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Förderplan für die Jahre 2010 bis 2014 in Abstimmung mit den freien Trägern auszuarbeiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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