Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0333 des Amts für Jugend und Familie legt den Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2014 vor. Grundlage für die Erstellung dieses Plans ist das Kinder- und Jugendfördergesetz in Nordrhein-Westfalen. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommune, auf Basis der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für eine gesamte Wahlperiode des Rates zu entwickeln.
Der Plan dient dazu, die gesetzlichen Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte sicherzustellen. Dabei sollen die Haushaltsmittel in einem angemessenen Verhältnis zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln für die Jugendhilfe stehen.
Für den Zeitraum des Förderplans sind jährliche Aufwendungen sowie Auszahlungen in Höhe von 1.884.721 Euro im Haushalt vorgesehen. Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich zu den Inhalten des Plans berichten. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014 zustimmt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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- Bestellung eines stellvertretenden Schrifführers 18.08.2011
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