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Beschlussvorlage

Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck Änderung der Hauptsatzung

11/0064

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 11/0064 einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, dem Integrationsrat die Möglichkeit einzuräumen, Mitglieder als beratende Vertreter in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck zu entsenden.

Die Initiative geht auf einen Anregung der direkt gewählten Migrantenvertreter des Integrationsrates zurück, die sich im März 2010 konstituiert hat. Die Verwaltung führt an, dass eine solche Regelung zur Unterstützung der Integrationsarbeit in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits etabliert ist. Die geplante Änderung sieht vor, den bestehenden § 16 a der Hauptsatzung um einen entsprechenden Absatz zu ergänzen.

Die Entsendung von Mitgliedern soll in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Pflichtausschüsse gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, namentlich der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss. Die Regelung orientiert sich an den bestehenden Bestimmungen zur Entsendung von Mitgliedern des Seniorenbeirates und des Jugendrates. Der Integrationsrat soll die Auswahl der Vertreter in einer seiner darauffolgenden Sitzungen vornehmen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Integrationsrat der geplanten Satzungsänderung zustimmt.

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