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Beschlussvorlage

Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck

21/0081 24.02.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Integrationsrat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Entsendung von Mitgliedern in die Fachausschüsse des Rates. Auf Grundlage der Hauptsatzung können direkt gewählte Migrantenvertreter als beratende Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen, sofern Angelegenheiten die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren. Von diesem Recht sind unter anderem der Haupt-, der Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rechnungsprüfungsausschuss und der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss ausgenommen.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, für verschiedene Ausschüsse jeweils ein beratendes Mitglied und eine stellvertretende Person zu benennen. Dies betrifft die Gremien für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr, Senioren, Soziales und Gesundheit, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung, Umwelt, Klimaschutz und Mobilität. Sollten für bestimmte Ausschüsse mehrere Bewerber zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren nach den Vorgaben der Gemeindeordnung vorgesehen.

Die gewählten Vertreter sollen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen und über die Beratungen in den Fachausschüssen im Integrationsrat berichten. Zudem werden sie in die entsprechenden Verteiler aufgenommen, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten. Durch diese Maßnahme entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt.

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