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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster- / Helmut- / Elisabethstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

11/0132

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 25. März 2011 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 145 für das Gebiet Horster-, Helmut- und Elisabethstraße beraten und beschließen. Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 6. Dezember 2010 soll einschließlich der Begründung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zugeführt werden.

Das Plangebiet ist durch eine Wohnbebauung aus den 1920er-Jahren geprägt, die sich in ihrer baulichen und nutzungsbezogenen Struktur von der umliegenden Horster Straße unterscheidet, welche primär durch Versorgungseinrichtungen gekennzeichnet ist. Ziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der bestehenden Wohnbebauung sowie die Förderung der weiteren Entwicklung der Wohnnutzung. Die Grundlage für den Entwurf bildet ein im Mai 2010 fertiggestelltes städtebauliches Gutachten, dessen Ergebnisse in den Plan eingearbeitet wurden.

Im Rahmen der vorangegangenen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümer der über dem Gebiet liegenden Bergwerksfelder einzubeziehen. Die Verwaltung gibt an, dass die RAG Aktiengesellschaft bereits beteiligt wurde und die Inhaberin der Erlaubnis für das Erlaubnisfeld „Welheim-Gas“ im Zuge der anstehenden öffentlichen Auslegung einbezogen wird. Mit dem Beschluss über die öffentliche Auslegung wird der nächste Verfahrensschritt eingeleitet. Finanzielle Auswirkungen durch das Vorhaben werden nicht verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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