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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 145 Gebiet: Horster- / Helmut- / Elisabethstraße hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

11/0014

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 20. Januar 2011 über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 145 für das Gebiet Horster-, Helmut- und Elisabethstraße beraten. Ziel des Bebauungsplans ist der Erhalt der bestehenden Wohnbebauung sowie die Förderung der weiteren Entwicklung der Wohnnutzung in diesem Bereich. Das Plangebiet ist durch eine homogene Wohnbebauung aus den 1920er-Jahren geprägt, die sich in ihrer baulichen und nutzungsspezifischen Struktur von der umliegenden Versorgungsinfrastruktur entlang der Horster Straße unterscheidet.

Die Grundlage für den vorliegenden Entwurf bildet ein im Jahr 2010 fertiggestelltes städtebauliches Gutachten, dessen Ergebnisse in den Planentwurf eingearbeitet wurden. Im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange regte die Bezirksregierung Arnsberg an, die Eigentümer der über dem Gebiet liegenden Bergwerksfelder einzubeziehen. Die Verwaltung gibt hierzu an, dass die RAG Aktiengesellschaft bereits beteiligt wurde und die Inhaberin der Erlaubnis für das Gasfeld im Rahmen der anstehenden öffentlichen Auslegung einbezogen wird.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 145 in der Fassung vom 6. Dezember 2010 inklusive der Begründung zuzustimmen und diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Finanzielle Auswirkungen durch das Verfahren werden nicht verzeichnet.

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