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Beschlussvorlage

Wahl der/des stellvertretenden Integrationsratsvorsitzenden

10/0128

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck am 10. März 2010 steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden zur Debatte. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Integration und Sport regelt das Verfahren zur Besetzung dieser Positionen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Verwaltung schlägt vor, zwei Stellvertreter für den Vorsitz des Integrationsrates zu wählen. Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung und Entlastung der amtierenden Ratsvorsitz. Dabei wird vorgeschlagen, dass eine Vertretung aus dem Kreis der direkt gewählten Migrantenvertreter und eine weitere Vertretung aus dem Kreis der bestellten Ratsmitglieder gewählt wird.

Das Wahlverfahren folgt den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung. Die Wahl erfolgt nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln. Eine Person gilt als gewählt, wenn sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall entscheidet die Mehrheit der Stimmen über den Erfolg. Bei einem Gleichstand der Stimmen in der engeren Wahl ist das Los über das Ergebnis zu entscheiden. Der Beschlussentwurf sieht die formale Wahl von zwei Personen als stellvertretende Vorsitzende vor.

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