Wahl einer/eines Vorsitzenden des Integrationsrates
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Gladbeck am 10. März 2010 steht die Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Integration und Sport dient der Durchführung dieses Wahlvorgangs.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Vorlage erfolgt die Wahl nach den gesetzlichen Bestimmungen durch offene Abstimmung, sofern keine andere Regelung vorgesehen ist oder kein Widerspruch gegen das Verfahren vorliegt. Alternativ kann die Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln vollzogen werden.
Als gewählt gilt die vorgeschlagene Person, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Hierbei werden auch Nein-Stimmen als gültige Stimmen gewertet. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, sieht das Verfahren eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen vor. In dieser zweiten Runde ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Für den Fall einer Stimmengleichheit ist die Entscheidung durch das Los vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht die formale Wahl einer Person zum Vorsitz der Vertretung vor.
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