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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 3 (Aufhebungsverfahren) Gebiet: Markt- /Bach- /Graben- /Kirchstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch

10/0197 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat dem Rat einen Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet Markt-/Bach-/Graben-/Kirchstraße vorgelegt. Der seit dem 1. Oktober 1962 rechtsverbindliche Plan verfolgte das Ziel, den Bereich östlich der Lambertikirche neu zu ordnen, was unter anderem die Umstrukturierung der Straßenführung sowie eine neue Bebauung mit drei- bis viergeschossigen Gebäuden vorsah.

Nach Angaben der Verwaltung ist die geplante Umstrukturierung weitgehend vollzogen. Mit Ausnahme eines Restgrundstücks an der nördlichen Kirchstraße, auf dem der Caritasverband Wohngruppen für betreutes Wohnen plant, wurden die Festsetzungen umgesetzt. Die geplante Anbindung der Kirchstraße an die Grabenstraße wurde durch die Nutzung einer bestehenden Unterführung ersetzt. Da der über 50 Jahre alte Plan nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht und keine Notwendigkeit für einen neuen Bebauungsplan besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Für die künftige planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in diesem Bereich soll nach der Aufhebung § 34 des Baugesetzbuches gelten.

Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand im Jahr 2009 statt, wobei keine Anregungen zu dem Vorhaben eingingen. Eine Umweltprüfung wird als nicht erforderlich eingestuft. Der Entwurf sieht vor, den Bebauungsplan Nr. 3 als Satzung aufzuheben. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.

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